Funktionsprüfung von Grundwassermessstellen

Funktionsprüfung von Grundwassermessstellen

Funktionsprüfung von Grundwassermessstellen durch die BWK

Optische Inspektion / Funktions­kontrollen

Nach dem Bau einer Grundwassermessstelle ist gemäß DVGW W 121,  ein Nachweis über die ordnungsgemäße Herstellung zu führen. Dazu ist eine optische Überprüfung, mit z.B. einer  Brunnenkamnera, des Ausbaus (Lage der Filterstrecken, Dichtheit der Verbindungen) und des Zustands gefordert, damit die Funktionstüchtigkeit des Brunnens dokumentiert ist. Nur ein fachgerechter Ausbau sichert die Wasserqualität verlässlich.

Grundwassermessstellen im Betrieb sind in einem Turnus von 5 bis 10 Jahren auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen (LfU-Merkblatt 3.8/6).

Ob eine Grund­wasser­mess­stelle funktionstüchtig ist, erfordert unter­schiedliche Unter­suchungen:

  • Erkennen von Setzung der Messstelle über das Einmessen mit differenziellem GPS.
  • Regelmäßige Prüfung der Tiefe
  • Ausführen eines Pumpversuchs um mögliche Änderungen der hydraulischen Leitfähigkeit zu erkennen.
  • Auffüllversuch
  • Befahrung der Messstelle mittels Brunnenkamera

Vorteile

Alle oben dargestellten Verfahren stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erhalten damit einen Nachweis für die Funktionsfähigkeit ihrer Grundwassermessstelle.

Unsere Leistungen

  • Erstellen individueller Untersuchungskonzepte für Ihre Maßnahme
  • Befahrung der Grundwassermessstelle bis zu einem Querschnitt ab DN 50 mittels Brunnenkamera und einer Tiefe von 500 m (Durchmesser der Schwenkkopfamera 36 mm, ; inkl. Videoaufzeichnung
  • Einmessen der Messstelle mittels DGPS (Genauigkeit 1 cm)
  • Auffüllversuch
  • Kurzpumpversuche je nach Standort und Ergiebigkeit des Grundwasserleiters (Aquifers) bis zu 72 Stunden
  • Auswertung des Pumpversuchs auf die wesentlichen hydraulischen Kennwerte
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